Handreichungen und Materialien

Zum Thema Kinderschutz im Sportverein gibt es unterschiedliche Handreichungen, um einen guten Start in die Präventionsarbeit zu erhalten. Eine Auswahl bietet der Kreissportbund Lippe e.V. in den folgenden Materialdownloads.

Vorsorgen - Erkennen - Handeln

An wen richtet sich der Leitfaden?

Dieser Handlungsleitfaden richtet sich in erster Linie an die Verantwortlichen in Sportvereinen – im Vorstand und in der Geschäftsstelle sowie im Trainings- und Übungsbetrieb – und erläutert die wesentlichen Aspekte der Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt im Sport.

Der Leitfaden will über die besondere Problematik aufklären, wenn ein Verdachtsfall sexualisierter Gewalt in Ihrem Verein auftritt. Zudem informiert er Sie über Vorgehensweisen, mit denen Sie den Schutz von Kindern und Jugendlichen in derartigen Fällen zuverlässig gewährleisten können. So geben diese Informationen allen Beteiligten Handlungssicherheit durch Handlungskompetenz. Denn die Freude an der eigenen Tätigkeit ist größer, wenn sie fachlich fundiert und verantwortungsvoll ausgeübt wird!

Handlungsleitfaden für Vereine

Ehrenkodex

Ein wichtiges Mittel, um im organisierten Sport Maßnahmen der Intervention und Prävention von (sexualisierter) Gewalt umzusetzen, ist der so genannte Ehrenkodex. Diese Selbstverpflichtung enthält Verhaltensregeln im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die der Unterzeichner einzuhalten verspricht.

Der Ehrenkodex wird bei allen Lizenzausbildungen des Landessportbundes NRW von den Teilnehmer*innen verbindlich unterzeichnet. Außerdem soll er von Betreuer*innen im Sport unterzeichnet werden.

Bereits seit Juni 2011 gibt es die überarbeiteten Verhaltensregeln, die im Rahmen des Zehn-Punkte-Aktionsprogrammes „Gegen sexualisierte Gewalt im Sport“ erarbeitet wurden. Zu Grunde liegt ihnen ein Beschluss des Präsidiums des Landessportbundes NRW.

Ehrenkodex des Landessportbundes NRW

Erweitertes Führungszeugnis

Aufgrund der Umsetzung des § 72 a SGB VIII sollten Personen, die im Verein Kinder und Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben dem Verein ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Alle Informationen rund um das erweiterte Führungszeugnis finden Sie hier:

Einordnung ehrenamtlicher Tätigkeiten, die zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verpflichten

Kinderschutz: Informationen zu den Vereinbarungen der lippischen Jugendämtern mit den Trägern der freien Jugendhilfe

Musterbescheinigung zur Beantragung Führungszeugnis

 

Alternative: Selbstverpflichtungserklärung

Bei einer Tätigkeit, die kurzfristig zustande kommt, ist die Selbstverpflichtungserklärung ein gutes Hilfsmittel, falls die Zeit nicht reicht, um ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen. Dies kann beispielsweise passieren, wenn Eltern bei einer Ferienfreizeit oder Ehrenamtliche bei einem Trainingslager für andere Personen einspringen. Mit der Selbstverpflichtungserklärung erklären die unterschreibenden Personen, dass keine Eintragungen über Verurteilungen wegen Straftaten gegen sie vorliegen, die im erweiterten Führungszeugnis aufgeführt würden. Dabei hat der Sportverein das Recht nachträglich das erweiterte Führungszeugnis von der Person anzufordern.

Muster Selbstverpflichtungserklärung