Rund um das Deutsche Sportabzeichen

Das Deutsche Sportabzeichen (DSA) ist die höchste sportliche und offizielle Auszeichnung für überdurchschnittliche Fitness außerhalb des sportlichen Wettkampfsystems. Seit 1956 ist es ein Ehrenabzeichen der Bundesrepublik Deutschland mit Ordenscharakter. Nach 100 Jahren Sportabzeichen gibt es seit dem 1. Januar 2013 ein neues, reformiertes Sportabzeichen, das zum 1. Januar 2014 zudem einige Änderungen mit sich gebracht hat:

  •  Es darf bereits ab dem 6. Lebensjahr jeder bis in das hohe Alter hinein seinen persönlichen Fitnesswettkampf gestalten.
     
  • Ausgerichtet ist das Abzeichen an den vier motorischen Grundfähigkeiten Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination.
     
  • Jedem dieser Bereiche sind verschiedene Disziplinen zugeordnet, von denen eine ausgewählt und abgelegt werden muss.
     
  • Entsprechend der jährlich erbrachten Leistungen wird es danach ein Deutsches Sportabzeichen in Bronze, Silber oder Gold geben.

Sie möchten ein Sportabzeichen erwerben?

Die Mitgliedschaft in einem Sportverein ist keine notwendige Voraussetzung für den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens.

Prüfungen können Sie ablegen:

  • im Verein/Sportabzeichen-Treff (siehe hier ) bei öffentlichen Terminen, die die Vereine, Kreis-/Stadtsportbünde oder das Sportamt ausschreiben.

Bitte beachten Sie hierzu auch Infos in Ihrer Tageszeitung.

Ihre persönlichen Anforderungen finden Sie hier.

Einige Leistungsabzeichen (Verbandsabzeichen) können als Ersatz für die Disziplingruppe Ausdauer, Kraft oder Koordination anerkannt werden. Nähere Einzelheiten dazu finden Sie hier >>>

Auch Menschen mit Behinderungen können das Deutsche Sportabzeichen erwerben. Die Bedingungen für Menschen mit Behinderungen wurden vom Deutschen Behindertensportverband (DBS) im Einvernehmen mit dem DOSB festgelegt und sind im Handbuch „Deutsches Sportabzeichen für Menschen mit Behinderungen“ beschrieben.