Soforthilfe Sport
Bis zum 15.11.2020 können Vereine Anträge stellen. Ab dem 16.11.2020 bis zum 15.03.2021 startet eine weitere Förderperiode.
Alle Sportvereine in NRW, die durch die Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten kommen, können sich weiterhin bis zu je 50.000 Euro sichern.
Die Antragsfrist für die aktuelle Phase der Soforthilfe endet mit Ablauf des 15.11.2020. Die Staatskanzlei hat nun eine erneute Verlängerung bewilligt. Für diese neue Phase der Soforthilfe sind Anträge vom 16.11.2020 bis zum 15.03.2021 möglich.
Gefördert werden 60 Prozent von nachgewiesenen Unterdeckungen in einem Drei-Monats-Zeitraum, maximal 50 TSD Euro. Mehrfache Anträge in aufeinander folgenden Phasen des Förderprogramms sind möglich. Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände und Bünde. Die Abwicklung erfolgt über das Förderportal des Landessportbundes NRW https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite .
Coronahilfe Profisport NRW
Seit dem 01.11.2020, können Anträge über das Förderportal des Landessportbundes für die Coronahilfe Profisport NRW gestellt werden.
Antragsberechtigt sind Vereine oder Spielbetriebsgesellschaften der Vierten Ligen, die aufgrund des Corona-bedingten Entfalls von Ticketeinnahmen in eine wirtschaftliche Notsituation geraten.
Das Land Nordrhein-Westfalen kompensiert einen Teil dieses durch das Verbot von Zuschauerbesuchen verursachten Ausfalls von Ticketeinnahmen. Die Hilfe wird ab einem nachgewiesenen Einnahmeausfall von mindestens 2.500 Euro netto gewährt und ist auf maximal 60 Prozent des Netto-Einnahmeausfalls und maximal 800 TSD Euro begrenzt. Die Abwicklung erfolgt über das Förderportal des Landessportbundes NRW https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite
Weitere Förderprogramme
Hilfestellungen für Vereine.
- Soforthilfe
- Das Ehrenamtsbüro des Kreises Lippe hat ebenfalls Möglichkeiten bei der Bewältigung der Pandemiezu unterstützen
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Zinsgünstige Förderkredite zur Stärkung der sozialen Infrastruktur Nordrhein-Westfalens: Das Programm „NRW.BANK. Gemeinnützige Organisationen“ bietet von der Körperschaftssteuer befreiten Einrichtungen zinsgünstige Förderdarlehen mit einem maximalen Zinssatz von 1,5 Prozent pro Jahr an. Es richtet sich an Stiftungen, Vereine und Verbände. Die Darlehensvergabe erfolgt im Hausbankenverfahren. Der maximale Kreditbetrag liegt bei 800.000 Euro, die Laufzeiten liegen bei bis zu zehn Jahren. Das Programm kann ab sofort abgerufen werden. Es ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
„Novemberhilfen“ des Bundes
Mit dem Beschluss des Teil-Lockdowns wurde eine außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes in Höhe von zehn Milliarden Euro angekündigt, die explizit auch für Vereine gelten soll, deren Betrieb aufgrund der staatlichen Anordnung untersagt ist. Einige Details zum Programm sind bereits bekannt.
Eine Übersicht finden Sie HIER.
Demnach ist vorgesehen, Unternehmen eine einmalige Kostenpauschale von 75 Prozent des Umsatzes aus dem November 2019 auszuzahlen. Zudem sollen erneut Anträge für Solo-Selbstständige möglich sein. Inwieweit Sportvereine und -verbände am Ende tatsächlich von diesem Programm profitieren können, hängt einmal mehr von der Ausgestaltung der Antragsvoraussetzungen ab. Sobald Details vorliegen, werden wir Sie informieren.