Anerkannter Bewegungskindergarten
Dieses Programm fördert die Kooperation zwischen Kindertageseinrichtungen und Sportvereinen.
Zum Bewegungskindergarten können nur die Einrichtungen, die neben der Kooperation mit einem Sportverein weitere Kriterien erfüllen.
Weitere Kriterien
- Einbindung des Themas "Bewegungserziehung” ins pädagogische Konzept
- Absolvierung der Sonderausbildung “Bewegungserziehung im Kleinkind- und Vorschulalter” der Erzieher/innen
- Bewegungs- bzw. Mehrzweckraum / entsprechend gestaltetes Außengelände
- Kindgerechte Geräteausstattung
- Elternarbeit
Qualitätssicherung
Jede zertifizierte TFK hat eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass die Kriterien zur Vergabe des Zertifikates erfüllt bleiben. Besonders ist darauf zu achten, dass innerhalb von zwei Jahren nach der Zertifizierung alle pädagogischen Fachkräfte der TFK mindestens die ÜL-B Ausbildung „Bewegungserziehung im Kleinkind- und Vorschulalter“ der Sportjugend NRW (oder eine qualitativ vergleichbare) nachweisen können. Jede Veränderung, die mit den Bedingungen zur Vergabe des Zertifikats in Zusammenhang steht, ist ohne Verzögerung der jeweiligen Berater*in mitzuteilen. Dazu gehört z.B. auch die Auflösung der Kooperationsvereinbarung mit dem Sportverein.