Förderprogramm Digitalisierung

Moderne Computer, Monitore, Laptops und Drucker statt veralteter oder fehlender Technik. Sportvereine, Bünde und Verbände in NRW können an einer Vollförderung bei Anschaffungen im Bereich der Digitalisierung profitieren: Das Land NRW stellt den Sportorganisationen insgesamt 30 Mio. Euro EU-Fördermittel zur „Digitalisierung des Breitensports“ zur Verfügung. 

Für den organisierten Sport in NRW ist dies in vielerlei Hinsicht eine große Chance. Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln können vorhandene digitale Infrastruktur ausgebaut und die digitalen Möglichkeiten, die derweil an finanziellen Hürden scheiterten, besser genutzt werden.

Neben der Anschaffung von z.B. Laptops und Videokonferenzsystemen ist auch die Finanzierung von digitaler Steuerungstechnik für Sporthallen und Vereinsgebäuden möglich.  

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.lsb.nrw/digitalfoerderung

 

Antragstellung durch Sportvereine in Lippe

Das Antragsverfahren kann für Sie als Vereinsvertreter*in kaum einfacher sein. Als Verein melden Sie bei IhremKreissportbund entsprechende Bedarfe über einen Antrag an. Ihr KSB bündelt alle Interessenbekundungen und leitet sie anschließend an die Bezirksregierung weiter. Nachdem der positive Bewilligungsbescheid (Weiterleitungsvertrag) beim KSB eingegangen ist, kann die Angebotsrecherche und Shoppingtour für Sie als Verein beginnen.

Die Förderung der Sportvereine basiert auf einem Weiterleitungsverfahren. Das läuft wie folgt ab:

  • Antragsstellung bis zum 28.02.2023 beim Kreissportbund Lippe an info@ksb-lippe.de (Digital einreichen).
  • Erhalt des Weiterleitungsvertrags (die Bewilligung) durch KSB bis spätestens zum 10.07.2023.​
  • Der Durchführungszeitraum (Kaufvorgang) beginnt mit dem Erhalt des Weiterleitungsvertrages und endet am 04.09.2023.
  • Soweit möglich sind für die Beschaffung/Vergabe mindestens 3 Angebote einzuholen. Das Verfahren und die Ergebnisse sind zu dokumentieren.​
  • Vorlage des Verwendungsnachweises beim zuständigen KSB nach Abschluss des Kaufvorgangs spätestens aber bis zum 04.09.2023.
  • Der KSB kumuliert die einzelnen Verwendungsnachweise (der Sportvereine), erstellt einen Gesamtverwendungsnachweis und leitet ihn an die Bezirksregierung weiter. Auf Basis dessen erhält der Bund die Mittel.
  • Auszahlung (bzw. Weiterleitung) der Zuwendung durch den KSB an den Sportverein.  

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Beratungsangebote vom LSB NRW

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