Förderprogramm Digitalisierung

Moderne Computer, Monitore, Laptops und Drucker statt veralteter oder fehlender Technik. Sportvereine, Bünde und Verbände in NRW können an einer Vollförderung bei Anschaffungen im Bereich der Digitalisierung profitieren: Das Land NRW stellt den Sportorganisationen insgesamt 30 Mio. Euro EU-Fördermittel zur „Digitalisierung des Breitensports“ zur Verfügung. 

Für den organisierten Sport in NRW ist dies in vielerlei Hinsicht eine große Chance. Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln können vorhandene digitale Infrastruktur ausgebaut und die digitalen Möglichkeiten, die derweil an finanziellen Hürden scheiterten, besser genutzt werden.

Neben der Anschaffung von z.B. Laptops und Videokonferenzsystemen ist auch die Finanzierung von digitaler Steuerungstechnik für Sporthallen und Vereinsgebäuden möglich.  

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.lsb.nrw/digitalfoerderung

 

Förderverfahren in Lippe

Das Antragsverfahren ist seit dem 28.02.2023 abgeschlossen. Nach der LZ-Berichterstattung sowie zwei Info-Veranstaltungen des KSB haben 166 Vereine frist- und formgerecht ihre Wünsche formuliert. Das aktuelle Volumen übersteigt eine Million Euro. Um Ungerechtigkeiten zu vermeiden hat sich das KSB-Präsidium zu folgender Regelung entschlossen. Die Summe wird nach der Anzahl der jeweiligen Vereinsmitglieder aufschlüsselt. Große Vereine, die auch mehr Verwaltung haben, erhalten 8,20 Euro pro Mitglied. Analog dazu können kleine Verein über einen Maximalbetrag von 1000 Euro verfügen, um Laptops, neue WLAN-Router, Digitalkameras oder Monitore anzuschaffen.

Die Förderung der Sportvereine basiert auf einem Weiterleitungsverfahren. 

Weiterleitungsverfahren

  • Erhalt des Weiterleitungsvertrags: Dieser wurde bereits an die Vereine versendet.
  • Der Durchführungszeitraum (Kaufvorgang) beginnt mit dem Erhalt des Weiterleitungsvertrages
  • Soweit möglich sind für die Beschaffung/Vergabe mindestens 3 Angebote einzuholen.
  • Vorlage des Verwendungsnachweises beim zuständigen KSB nach Abschluss des Kaufvorgangs spätestens aber bis zum 27.08.2023.
  • Der KSB kumuliert die einzelnen Verwendungsnachweise (der Sportvereine), erstellt einen Gesamtverwendungsnachweis und leitet ihn an die Bezirksregierung weiter. Auf Basis dessen erhält der Bund die Mittel.
  • Auszahlung (bzw. Weiterleitung) der Zuwendung durch den KSB an den Sportverein.  

Weitere Informationen zu dem Förderprogramm - insbesondere für beteiligte Sportvereine  - finden sich unter Downloads.

Informationen zur Erstellung des Verwendungsnachweises

Hinweis: Nachdem der Weiterleitungsvertrag unterschreiben und im original an den KSB gesendet wurde, können anschließend Käufe getätigt werden.

Bitte beachtet die Förderfähigkeit der anzuschaffenden Geräte:

Notwendige Dokumente für den Verwendungsnachweis (Checkliste 2)

Per Post:

  • Belegliste
  • Mittelabruf  

Per Mail: 

  • Belegliste und Vergabeliste als Excel-Datei
  • Weitere Belege in einer PDF: 
    • Rechnungen/Quittungen 
    • Kontoauszüge bzw. Vereins-Buchungsjournal
    • Sammelfoto Geräte 
    • Foto des ausgehängten Plakats (Nur in Vereinsräumlichkeiten)

 --> Dateien bitte senden an: digitalisierung@ksb-lippe.de

Weitere Infos und wichtige Formulare stehen im Folgenden zum Download bereit:

Beratungsangebote vom LSB NRW

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