Das Deutsche Sportabzeichen - Allgemeine Informationen
Das Deutsche Sportabzeichen kann von Männern und Frauen sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch im Ausland (siehe unten) erworben werden. Voraussetzung ist das erfolgreiche Absolvieren der geforderten Leistungen.
Das Deutsche Sportabzeichen wird verliehen
- als Deutsches Sportabzeichen für Kinder und Jugendliche an Jungen und Mädchen, ab dem Kalenderjahr, in dem das 6. Lebensjahr erreicht wird
- als Deutsches Sportabzeichen an Erwachsene, ab dem Kalenderjahr, in dem das 18. Lebensjahr erreicht wird.
Das Deutsche Sportabzeichen ist ein Ehrenzeichen der Bundesrepublik Deutschland mit Ordenscharakter und wird an Männer und Frauen verliehen, die in einem Kalenderjahr (01.01.-31.12.) die Leistungsanforderungen erfüllt haben. Pro Kalenderjahr kann es einmal erworben und beurkundet werden.
Auch Menschen mit Behinderungen können das Deutsche Sportabzeichen erwerben. Die Bedingungen für Menschen mit Behinderungen wurden vom Deutschen Behindertensportverband (DBS) im Einvernehmen mit dem DOSB festgelegt und sind im Handbuch „Deutsches Sportabzeichen für Menschen mit Behinderungen“ beschrieben.
Die zur Auswahl stehenden Disziplinen und die nach Alter und Geschlecht differenzierten Leistungsanforderungen für das Deutsche Sportabzeichen für Kinder und Jugendliche und das Deutsche Sportabzeichen sind in den jeweiligen Leistungskatalogen geregelt.
Einige Leistungsabzeichen (Verbandsabzeichen) können als Ersatz für die Disziplingruppe Ausdauer, Kraft oder Koordination anerkannt werden. Nähere Einzelheiten dazu finden Sie hier >>>
Die Mitgliedschaft in einem Sportverein ist keine notwendige Voraussetzung für den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens.
Prüfungen können Sie ablegen:
- im Verein/Sportabzeichen-Treff (siehe hier ) bei öffentlichen Terminen, die die Vereine, Kreis-/Stadtsportbünde oder das Sportamt ausschreiben.
Bitte beachten Sie hierzu auch Infos in Ihrer Tageszeitung.
