Corona
Corona schränkt uns alle seit Monaten ein. Auch im Sport gibt es ständig neue Entwicklungen. Wir haben für euch alle wichtigen Informationen zu Corona im Sportbetrieb zusammengefasst (siehe navigation auf der linken Seite).
Sportbetrieb grundsätzlich mindestens mit 3G möglich
Folgende Regelungen gelten im Einzelnen:
- Sport im Freien: hier gibt es keinerlei einschränkenden Regelungen mehr
- Sport drinnen: hier gelten wie zuletzt weiter die 3G – Regelungen
- Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind im Sport weiterhin von allen Einschränkungen ausgenommen.
- Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen
- Trainer*innen und Übungsleiter*innen: hier gelten weiter die 3G-Regelungen
Zuschauer: grundsätzlich 3G
- Bis 1000 Personen: (drinnen)
- 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
- Maskenpflicht! Ausnahme von der Maskenpflicht nur bei Beschränkung auf 2G+ (Unverändert entfällt die bei 2G+ zusätzlich zur Immunisierung notwendige Testung für alle Personen, die eine Booster-Impfung haben)
- Bis 1000 Personen: (draußen)
- 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
- Keine Maskenpflicht
- Über 1000 Personen (drinnen):
- 3G- Vorgaben müssen erfüllt werden
- Maskenpflicht! Ohne Ausnahme
- Über 1000 Personen (draußen):
- 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden
- Keine Maskenpflicht!