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Ausleihbedingungen
Ausleihbedingungen für Spiel- und Sportgeräte


 
1. Die Reservierung der Spiel- und Sportgeräte kann persönlich oder telefonisch in der Geschäfststelle des Kreissportbundes, Felix-Fechenbach-Str. 5, 32756 Detmold, Tel.: 05231-62 7908 oder 62 7901 erfolgen
   
2.

Die Ausgabe und Rückgabe der Spielgeräte ist unter Vorbehalt möglich:

Mittwoch (09.00 - 12.00 Uhr)

Donnerstag (09.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00 Uhr)

   
3. Während der Schulferien gelten z.T. andere Öffnungszeiten
   
4. Die Ausleihgebühren sind der jeweils gültigen Ausleihliste zu entnehmen. Sportvereine im KreisSportBund Lippe zahlen ermäßigte Gebühren.
   
5. Die Ausleihgebühren beziehen sich auf je einen Ausleihzeitraum (Donnerstag bis Montag sowie Montag bis Donnerstag)
   
6. Die vereinbarte Ausleihfrist ist einzuhalten. Bei verspäteter Rückgabe ist für jeden weiteren Ausleihzeitraum die volle Gebühr zu entrichten. Bei reservierten und nicht abgeholten Materialien ist die volle Ausleihgebühr zu entrichten.
   
7. Die Spiel- und Sportmaterialien sind sorgfältig zu behandeln. Aufgetretene Verschmutzungen sind zu beseitigen. Die Entleiher haften für verloren gegangene, zerstörte oder unbrauchbar gewordene Geräte.
   
8. Beschädigungen an den Spiel- und Sportgeräten sind bei der Rückgabe unverzüglich zu melden. Bei nicht gemeldeten Schäden behält sich der KreisSportBund vor, zu dem Wiederbeschaffungswert oder dem Reparaturwert eine Bearbeitungsgebühr in Höhe des Aufwandes in Rechnung zu stellen.
   
9. Aufgrund ihrer Materialeigenschaften sind einige Geräte besonders pfleglich zu behandeln. So sind z.B. Hüpfbälle, Erdbälle, Wasserbälle, Rasenski nicht auf Schotter oder Asphalt zu benutzen. Kriechtunnel sind nur für Hallenböden geeignet. Wasserspielgeräte sind trocken zurückzugeben.
   
10. Der KreisSportBund Lippe und deren Mitarbeiter übernehmen keine Haftung bei Personen- und Sachschäden bei Gebrauch des ausgeliehenen Materials.
   
11. Ausgeliehene Materialien dürfen nicht an Dritte weiterverliehen werden.
   
12. Die Geräteausgabe wird unter Anerkennung der Ausleihbedingungen durch Unterschrift auf den Ausleihschein zu bestätigen.